1. Allgemeines
Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der/die Schüler/in
erklärt, dass er/sie auf die Allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit
ihnen in vollem Umfang einverstanden ist. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und
Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftnormklausel kann
ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden; die rechtliche Unwirksamkeit
einzelner Vertragsteile berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile.
2. Ferien
An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für Allgemeinbildende Schulen fällt der
Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat.
Es gelten die Schulferien des Landes Schleswig-Holstein.
Gelten für den Wohnsitz des Schülers/der Schülerin und den Wohnsitz der Lehrkraft
unterschiedliche Ferienregelungen für Allgemeinbildende Schulen, so sind diese für den
Schüler/der Schülerin maßgeblich.
3. Unterrichtsausfall/Krankheit
Nimmt der /die Schüler/in aus Gründen, die nicht von der Lehrkraft zu vertreten sind, am
Unterricht nicht teil, so kann die Lehrkraft gleichwohl die entsprechende Vergütung
verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie
so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das
Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt.
Bei längerer Erkrankung des Schülers, der Schülerin oder der Lehrkraft entfällt
das anteilige Honorar nach Ablauf von 4 Wochen.
Kann die Lehrkraft aus anderen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird dieser nach- bzw.
vorgegeben.
4. Probezeit
Lehrkraft und Schüler/in haben während der Probezeit ein Kündigungsrecht mit Wochenfrist.
5. Honoraranhebung
Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig; doch hat sie nach
billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt
werden.
6. Kündigung
Die Kündigung ist mit einer 4-wöchigen Frist zum Monatsende zulässig. Zu ihrer Wirksamkeit
ist die Schriftform erforderlich.
Bei Anhebung des Honorars ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende
gegeben.